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Felgenreparatur: Was bei Alufelgen erlaubt ist — und was nicht

4 Min. Lesezeit
Aufbereitung und Lackierung einer Alufelge in der Werkstatt von Konowski

Ein kurzer Moment an der Bordsteinkante — und die Alufelge trägt tiefe Schrammen. Die gute Nachricht: Optische Schäden lassen sich fachgerecht aufbereiten. Die wichtige Nachricht: Nicht jede „Felgenreparatur" ist erlaubt. Was der Gesetzgeber zulässt, wo die Grenzen liegen und wie wir bei Konowski vorgehen.

Nur optische Schäden dürfen repariert werden

Felgen sind sicherheitsrelevante Bauteile. Deshalb gilt in Deutschland ein klarer Grundsatz: Aufbereitet werden dürfen nur rein optische Schäden — also Kratzer, Bordsteinschrammen und oberflächliche Korrosion im Lack- und Oberflächenbereich. Als Faustregel aus den einschlägigen Richtlinien gilt: Der Schaden darf nicht tiefer als etwa 1 Millimeter sein und muss im äußeren Bereich der Felge nahe des Felgenhorns liegen. Solche Arbeiten gehören zudem in die Hände eines Fachbetriebs, der die Aufbereitung sauber dokumentiert.

Was ausdrücklich nicht erlaubt ist

Sobald die Struktur der Felge betroffen ist, endet die Aufbereitung. Unzulässig sind Eingriffe ins Materialgefüge: das Rückbiegen oder „Richten" verformter Felgen, Schweißen von Rissen und starke Wärmebehandlungen. Der Grund ist physikalisch: Leichtmetallfelgen verdanken ihre Festigkeit einer gezielten Wärmebehandlung im Herstellungsprozess — unkontrollierte Hitze oder Umformung kann das Gefüge schwächen, ohne dass man es der Felge von außen ansieht. Eine Felge mit Riss, Bruch, Höhenschlag oder tiefer Verformung ist ein Fall für den Ersatz, nicht für die Reparatur.

Bordsteinschaden: So läuft die fachgerechte Aufbereitung

Bei uns beginnt jede Felgenaufbereitung mit einer ehrlichen Prüfung: Liegt wirklich nur ein Oberflächenschaden vor? Ist das der Fall, wird die Schadstelle schonend geschliffen und gespachtelt, die Felge gereinigt und anschließend farbtongenau lackiert — bei uns im Standox-System, mit dem wir auch Karosserien lackieren. Zum Schluss versiegelt der Klarlack die Oberfläche und stellt den Glanz wieder her. So verschwinden Bordsteinschrammen, ohne dass die Struktur der Felge angetastet wird.

Felgen lackieren: auch in Wunschfarbe

Eine Felgenlackierung lohnt sich nicht nur nach einem Schaden. Wer seinem Fahrzeug einen neuen Look geben möchte, kann Felgen auch komplett umlackieren lassen — von dezentem Anthrazit bis zur Wunschfarbe passend zum Fahrzeug. Der Vorteil der Nasslackierung: Sie kommt ohne die hohen Einbrenntemperaturen aus, die bei anderen Beschichtungsverfahren kritisch fürs Material sein können.

Wann Sie besser eine neue Felge kaufen

Wir sagen es Ihnen offen, wenn eine Aufbereitung nicht mehr sinnvoll oder nicht zulässig ist. Typische Ausschlusskriterien: Risse (auch Haarrisse), Materialausbrüche, sichtbare Verformungen, ein Höhenschlag beim Auswuchten oder Schäden, die deutlich tiefer als der Lackaufbau reichen. Hier geht Sicherheit immer vor Optik — eine geschwächte Felge gehört nicht zurück auf die Straße.

Fazit

Kratzer und Bordsteinschäden an Alufelgen müssen kein Dauerärgernis sein: Fachgerecht aufbereitet und lackiert sehen die Räder wieder aus wie neu — solange der Schaden rein optisch ist. Bringen Sie Ihre Felge einfach bei uns in Haselünne vorbei. Wir prüfen sie kostenlos, sagen ehrlich, was möglich ist, und machen Ihnen einen transparenten Kostenvoranschlag.

Geschrieben von Team Konowski Termin anfragen